Krank auf Reisen im Ausland
Weniger Sorgen mit einer privaten Reisekrankenversicherung
In diesem umfassenden Guide erkläre ich dir, weshalb du auf Reisen ins Ausland eine private Krankenversicherung brauchst und auf was du bei der Wahl deiner Reisekrankenversicherung achten musst. Auch lege ich die Karten offen auf den Tisch und zeige dir, weshalb ich mich für meine Auslandskrankenversicherung entschieden habe.
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Für Reisen ins Ausland lohnt es sich über eine private Krankenversicherung nachzudenken. Und das nicht nur, wenn du in den Urlaub fliegen willst, eine Weltreise als Backpacker planst oder einfach für längere Zeit ins Ausland gehen möchtest.
Auch auf Reisen innerhalb Europas, und sei es nur zum Shoppen gleich hinter der Grenze, ist eine Auslandskrankenversicherung unabdingbar und erspart dir im Ernstfall viel Ärger und Geld.
Selbst das Bundesministerium für Gesundheit weißt darauf hin, dass nicht alle Kosten für eine ärztliche Behandlung im Ausland durch unsere gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden und rät allen Reisenden zu einer privaten Reisekrankenversicherung.
Ich denke, es ist daher mehr als sinnvoll, wenn auch du dich etwas intensiver mit einer Auslandskrankenversicherung beschäftigst. Keine Sorge, ich helfe dir dabei!
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Wie steht es um deinen Versicherungsschutz?
Ohne eine Krankenversicherung fürs Ausland können im Ernstfall die Kosten existenzbedrohend werden. Mit einer privaten Reisekrankenversicherung fürs Ausland bist du im Notfall weltweit abgesichert und versorgt.
Du willst den Shortcut? Bitteschön.
Für Reisen ins Ausland ist eine private Reisekrankenversicherung mehr als sinnvoll. Diese übernimmt in der Regel alle Kosten für eine ärztliche Behandlung im Ausland, notwendigen Verordnungen von Medikamenten und Hilfsmitteln sowie einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland.
Der Umfang der angebotenen Versicherungsleistungen variiert. Zum Teil sind einzelne Reiseziele oder Arten von Reisen (z.B. Wettkämpfe und Schiffsreisen) von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Es ist daher logisch, dass du die unterschiedlichen Angebote vergleichen musst, um die für dich passende Auslandskrankenversicherung finden zu können.
Die Kosten für eine private Auslandskrankenversicherung sind relativ gering. Ab 10 Euro pro Kalenderjahr bist du auf deinen Reisen um die Welt bis zu 60 Tagen deutlich besser vor hohen Behandlungskosten abgesichert. Ein Versicherungsvergleich ist dank Vergleichsportalen wie Tarifcheck kinderleicht und lohnt sich in jedem Fall.
Für Langzeitreisende gibt es spezielle Auslandskrankenversicherungen. Zum Beispiel die Allianz hat hierzu entsprechende Angebote.
Wenn du eine Reise in ein bestimmtes Land planst, dann schau mal auf der Webseite des Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen vorbei. Dort gibt es für alle Länder mit denen Deutschland ein Sozialabkommen geschlossen hat, sogenannte Urlaubsmerkblätter, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im jeweiligen Reiseland aufklären.
An dieser Stelle möchte ich dich darauf hinweisen, dass der Inhalt dieses Artikels keine Beratung darstellt. Du solltest vor Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sowie vor Antritt deiner Reise noch einmal den Kontakt zu deiner Krankenkasse beziehungsweise deinem Versicherungsanbieter suchen und Besonderheiten sowie mögliche Einschränkungen hinsichtlich deines Versicherungsschutzes abklären.
Wieso deine gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht ausreicht
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen grundsätzlich nur die Kosten, welche im Inland entstanden sind. Es gibt jedoch Ausnahmen für die auch die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die im Ausland erbrachten Leistungen übernimmt.
In den zwischen- und überstaatlichen Regelungen der Mitgliedsstaaten der europäischen Union wurden entsprechende Vereinbarungen getroffen, so dass auch die Kosten für einen Arztbesuch in diesen Ländern durch die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.
Aber auch mit Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Israel, Kroatien, Tunesien und der Türkei wurden derartige Abkommen zur Krankenversicherung im Ausland getroffen.
Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und beispielsweise den USA gibt es jedoch nicht. Das heißt, dass deine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für einen Arztbesuch in den USA nicht übernehmen würde. Dies gilt unter anderem auch für ärztliche Behandlungen in Kuba, Thailand oder Australien.
Um zum Beispiel in Kuba einreisen zu können, benötigst du eine schriftliche Bestätigung deiner privaten Auslandskrankenversicherung, dass diese die Kosten im Falle einer ärztlichen Behandlung übernehmen wird. Die Bescheinigung muss in Spanisch ausgestellt werden.
Nach einer kurzen Rückfrage bei meiner damaligen Versicherung habe ich diese umgehend erhalten.
Trotz vielleicht entsprechender Sozialversicherungsabkommen, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für eine ärztliche Behandlung im Ausland übernommen, welche auch bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wären.
Die im Reiseland üblichen Zuzahlungen oder Kosten für Behandlungen, welche durch einen privaten Leistungserbringer erbracht werden, musst du aus deiner eigenen Tasche bezahlen. Das heißt, dass du trotz Sozialversicherungsabkommen möglicherweise auf den Mehrkosten sitzen bleibst.
Hierzu zählt auch ein Krankenrücktransport nach Deutschland. Weiter unten im Text gehe ich noch einmal genauer auf diesen Punkt ein.
Hinweise zum Versicherungsschutz im europäischem Ausland
Wenn du bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland versichert bist, genießt du auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen umfassenden Versicherungsschutz.
Auch wenn der Arzt die Behandlung mit der Europäischen Versicherungskarte (EHIC) – diese befindet sich auf der Rückseite deiner Krankenkassenkarte – direkt mit deiner Krankenkasse in Deutschland abrechnen kann, reicht dieser Versicherungsschutz oftmals nicht aus.
Denn auch im europäischen Ausland gibt es Ärzte die nur privat abrechnen und zudem Vorkasse verlangen. Und wer möchte schon im Notfall nach einem Arzt suchen der Kassenpatienten beziehungsweise deine Europäische Versicherungskarte akzeptiert?
Die Rechnung(en) über die entstandenen Behandlungskosten kannst du zwar in Deutschland bei deiner Krankenkasse einreichen, jedoch bekommst du nur die Kosten in der Höhe erstattet, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wären.
Mitunter ist es jedoch so, dass verschiedene Behandlungen im Ausland deutlich mehr kosten als in Deutschland. Oder aber auch Behandlungsmethoden angewendet werden, welche nicht anerkannt und somit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen werden.
Vorteile einer Auslandskrankenversicherung
Gerade bei sportlichen Aktivitäten im Urlaub oder während eines längeren Auslandsaufenthalts steigt das Risiko beziehungsweise die Wahrscheinlichkeit, dass du irgendwann einmal einen Arzt aufsuchen musst. Selbst für einen Wochenendausflug oder eine Shoppingtour gleich hinter der Grenze kann man das Risiko nicht ausschließen.
Und wie schnell ist es passiert, dass du beispielsweise auf einer Radtour gestürzt bist oder du dir bei einer Wanderung den Fuß verknackst hast. Eventuell reagierst du auch auf etwas allergisch und musst dich umgehend in ärztliche Behandlung begeben. Oder du bist mit deinem gemieteten Motorroller unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt.
Ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz müsstest du die Kosten für eine ärztliche Behandlung oder vielleicht sogar für eine Operation aus eigener Tasche zahlen. Und je nach Reiseland sind die Kosten für eine entsprechende ärztliche Versorgung so hoch, dass sie möglicherweise auch existenzbedrohend werden können.
Um dich vor den hohen Kosten einer ärztlichen Behandlung im Ausland zu schützen, solltest du eine Krankenversicherung für all deine Reisen ins Ausland abschließen.
Eine gute Reisekrankenversicherung übernimmt unter anderem sämtliche Kosten für eine ambulante und stationäre Behandlung, für Medikamente und Hilfsmittel die dir verordnet wurden bis hin zu einem eventuell notwendig werdenden Rücktransport nach Deutschland.
Teuer ist eine Auslandskrankenversicherung nicht!
Und schon gar nicht, wenn du die möglichen Kosten einer ärztlichen Behandlung ins Verhältnis zur jährlichen Versicherungsprämie setzt.
Eine Reisekrankenversicherung kannst du bereits ab 10 Euro pro Jahr abschließen und so das Risiko für eine teure ärztliche Behandlung im Ausland aufkommen zu müssen ausschließen.
In der Regel werden mit einer üblichen Reisekrankenversicherung alle Reisen ins Ausland innerhalb eines Versicherungsjahres mit einer Dauer von bis zu 42 Tagen je Reise abgesichert.
Solltest du ein Sabbatical beziehungsweise eine Auszeit im Ausland planen, dann reicht eine Auslandskrankenversicherung mit einer solch kurzen Versicherungsdauer nicht aus. Dies betrifft dich auch, wenn du als Au Pair im Ausland arbeiten möchtest oder Work & Travel planst.
In diesen Fällen kannst du bei einzelnen Versicherungsanbietern deinen Auslandsaufenthalt mit einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung bis zu fünf Jahre absichern und so das Risiko notwendig werdende Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen minimieren.
Anbieter wie die Allianz bieten dir für deine Reise um die Welt eine solche Langzeitversicherungen an.
Seit dem ich im April 2016 als Dauerreisender aufgebrochen bin, habe ich mich für den Krankheitsfall bei der Allianz abgesichert.
Entscheidend für die Höhe deiner Versicherungsprämie ist die Dauer deiner Reise(n) beziehungsweise deines Auslandsaufenthaltes, dein Alter und ob du eine Reise in Länder mit einem besonders teuren Gesundheitssystem planst. Hierzu gehören zum Beispiel die USA, Kanada und die Schweiz.
Aber auch der Leistungsumfang kann für erhebliche Preisunterschiede sorgen. Daher solltest du beim Vergleichen nicht nur auf den Preis, sondern auf den Leistungskatalog der Krankenversicherung achten.
Ein Vergleich der unterschiedlichen Reisekrankenversicherungen lohnt sich und ist gar nicht so aufwendig wie du vielleicht glauben magst. Auf Portalen wie Check24 oder Tarifcheck kannst du schnell und einfach einen Vergleich verschiedener Auslandskrankenversicherungen unterschiedlicher Anbieter durchführen.
Darauf musst du bei der Wahl deiner Versicherung achten!
Der Markt an Reisekrankenversicherungen ist geradezu ein Dschungel.
Neben den grundlegenden Versicherungsleistungen wie die Kostenübernahme von ambulanten und stationären Behandlungen einschließlich Operationen sowie für verordnete Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel und schmerzstillende Zahnbehandlungen gibt es einige Sachverhalte mehr, auf die du bei der Wahl deiner Reisekrankenversicherung achten musst.
Einmal mehr solltest du dir deshalb vor Abschluss eines Versicherungsvertrages die Zeit nehmen und die Versicherungsbedingungen lesen. Nicht, dass du im Ernstfall dann doch ohne ausreichenden Versicherungsschutz dastehst!
Begrenzung der Reisedauer
Die meisten Versicherungen umfassen einen Versicherungsschutz von 42 Tagen pro Reise innerhalb eines Versicherungsjahres. Für deine jährlichen Urlaubsreisen reicht dies in der Regel völlig aus.
Planst du eine längere Reise ins Ausland, dann achte unbedingt darauf, dass die Auslandskrankenversicherung deine gesamte Reisezeit beziehungsweise deinen Auslandsaufenthalt absichert. Sprich, vom Tag deiner Abreise in Deutschland bis zur Rückkehr.
Für Langzeitreisende gibt es spezielle Reisekrankenversicherungen, bei denen du dich für bis zu 5 Jahren versichern kannst. Entsprechende Langzeit-Auslandskrankenversicherungen kannst du bei der HanseMerkur oder auch bei der Allianz abschließen.
Geltungsbereich der Reisekrankenversicherung
Nicht alle Auslandskrankenversicherungen sind weltweit gültig. Da in Ländern wie den USA, Kanada oder auch Australien das Gesundheitssystem extrem teuer ist, schließen einige Versicherungsunternehmen die Kostenübernahme für eine ärztliche Behandlung für diese Destinationen von vornherein aus.
Achte also darauf, dass du dich mit einer weltweit gültigen Reisekrankenversicherung absicherst.
Absicherung aller Reisen
Nicht immer werden durch eine Reisekrankenversicherung alle Arten von Reisen abgedeckt.
Es ist vielleicht verständlich, dass Reisen von Berufssportlern zu Wettkämpfen im Ausland oder hierzu notwendigen Trainingseinheiten nicht durch eine Reisekrankenversicherung versichert sind. Aber Schiffsreisen?
Daher solltest du den Versicherungsvertrag daraufhin prüfen, ob dieser für alle Reisearten gültig ist. Oder zumindest für die entsprechenden Arten die du für deine Reisen benötigst. Somit bist du dann nicht nur auf Urlaubsreisen krankenversichert, sondern auch wenn du Work & Travel, Au Pair oder eine Kreuzfahrt machen möchtest.
Krankenrücktransport zum Wohnort
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland dürfen die Kosten für einen Krankenrücktransport in ein geeignetes Krankenhaus in der Nähe deines Wohnortes nicht übernehmen. Auch nicht, wenn der Rücktransport aus einem Land organisiert werden müsste, mit dem ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht.
Deine Reisekrankenversicherung sollte diese Kosten daher unbedingt übernehmen!
Achte darauf, dass deine Auslandskrankenversicherung auch die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland abdeckt. Im Vergleich zu einem medizinisch notwendigen Krankenrücktransport werden dann auch die Kosten übernommen, wenn schon die Aussicht auf einen besseren Heilungsverlauf am Heimatort besteht – Stichwort: Umfeld und Landessprache!
Bei einem medizinisch notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland werden die Kosten nur übernommen, wenn eine Behandlung in deinem Reiseland nicht erfolgen kann. Davon ist heutzutage jedoch nicht auszugehen, so dass du in diesen Fällen bis zur völligen Genesung im jeweiligen Land bleiben müsstest.
Heimaturlaub mitversichert
Wenn du eine Langzeitreise planst, dann wirst du dich in der Regel bei deiner Krankenversicherung in Deutschland abmelden. Somit genießt du jedoch keinen Versicherungsschutz mehr, wenn du dich, beispielsweise zu Weihnachten oder zum 80. Geburtstag deiner Oma, in Deutschland aufhältst.
Gemäß §193 Abs. 3 Satz 1 VVG bist du jedoch verpflichtet eine entsprechende Krankenversicherung abzuschließen - sofern du deinen Wohnsitz in Deutschland nicht auch abgemeldet hast.
Dies hat zur Folge, dass du dich für diesen Zeitraum entweder privat oder auf Grundlage des §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V als freiwilliges Mitglied bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung versichern müsstest.
Die Auslandskrankenversicherung der Allianz sowie die der STA Travel – hinter diesem Vertrag steckt zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels ebenfalls die Allianz, jedoch mit modifizierten Versicherungsumfang – versichert dich jedoch auch auf deinem Heimaturlaub in Deutschland von bis zu 12 Wochen je Versicherungsjahr, wenn eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten vereinbart wurde.
Eine Option die für den einen oder anderen sicherlich interessant ist.
Selbstbehalt bei Inanspruchnahme
Sollte es zum Ernstfall kommen und du deine Auslandskrankenversicherung in Anspruch nehmen müssen, dann könnte es passieren, dass du dich mit einer gewissen Summe an den entstehenden Kosten beteiligen musst. In der Regel werden von den Versicherungsanbietern 50 Euro oder 100 Euro verlangt. Dies betrifft zumeist nur die Reisekrankenversicherungen für Langzeitreisende.
Dennoch solltest du vor Abschluss einer Auslandskrankenversicherung darauf achten, wie hoch eine mögliche Selbstbeteiligung wäre und diesen Betrag bei der Wahl deiner Reisekrankenversicherung mitberücksichtigen.
Meine Auslandskrankenversicherung
Im April 2016 bin ich als Langzeitreisender losgezogen und seither bei der Allianz mit dem Tarif ELVIA YoungTravel Work&Learn (diesen gibt es leider nicht mehr) rundum versichert.
Neben einer weltweit gültigen Auslandskrankenversicherung inklusive Absicherung für Heimaturlaube, hatte ich auch eine Gepäckversicherung sowie eine Unfallversicherung fürs Ausland abgeschlossen. Eine Reiserücktrittversicherung und -abbruchversicherung hatte ich damals unsinnigerweise auch in den Vertrag aufnehmen lassen.
Ausschlaggebend war damals für mich nicht nur der Preis – für 2 Jahre habe ich 1.124,20 Euro bezahlt. Sondern auch, dass ich mir weltweit keine Gedanken bezüglich meines Versicherungsschutzes machen muss. Ebenso wenig, wenn ich für wenige Tage zu Weihnachten meine Familie oder Freunde in Deutschland besuchte.
Aber auch, weil ich bei der Allianz einen Versicherungsvertrag über 2 Jahre abschließen konnte und somit für die Dauer meiner Reise meine „Ruhe“ hatte.
Da mein Versicherungsvertrag in wenigen Wochen ablaufen wird und ich weiterhin als Reisender unterwegs sein möchte, bin ich derzeit wieder auf der Suche nach einer passenden Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisende.
Leider haben sich die Konditionen bei der Allianz deutlich verändert. Zumindest preislich. Die Versicherungsprämie hat sich für weitere 2 Jahre in etwa verdoppelt.
Sofern ich meinen bisherigen Vertrag nicht verlängern kann – dies ist auf Anfrage und nach Kulanzprüfung möglich – werde ich ein paar Veränderungen am Leistungsumfang vornehmen. Neben der Gepäck-, Rücktritt- und Abbruchversicherung wird auch der Versicherungsschutz für die USA und Kanada wegfallen, was mein Budget gut 1.200 Euro weniger belasten wird.
Theoretisch wäre ich somit im Ernstfall auch weiterhin rundum abgesichert. Doch wie gut eine Versicherung ist, wird man allerdings immer erst feststellen, wenn man sie in Anspruch nehmen muss.
Zum Glück ist in den letzten zwei Jahren nichts passiert!
Nachtrag: Status meiner Auslandskrankenversicherung
Leider wurde meine Anfrage bei der Allianz, meine bestehende Versicherungspolice zu verlängern, abgelehnt. Somit muss ich einen neuen Versicherungsvertrag für die nächsten zwei Jahre abschließen.
Dies geht leider damit einher, dass die Versicherungsprämie wie erwartet deutlich höher ausfällt.
Nach einem ausgiebigen Vergleich mit allen anderen mir bekannten Angeboten für Langzeitreisende, habe ich mich trotz Mehrkosten wieder für die Allianz entschieden. Allerdings werde ich am Leistungsumfang alle Versicherungen, die über einen Krankenversicherungsschutz hinausgehen kürzen.
Da ich in den nächsten zwei Jahren auch nicht nach Kanada oder in die USA reisen werde, lasse ich diese beiden Reiseziele ebenfalls im Versicherungsvertrag ausschließen.
Alle Einsparungen führen dazu, dass ich für die nächsten zwei Jahre für 1.058,50 Euro im Falle von Krankheit oder eines Unfalls ärztlich versorgt lassen kann, ohne mir Gedanken über die Kosten machen zu müssen.
Drück mir die Daumen, dass weiterhin Nichts passiert!
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Torsten
Interessant ist auch die Option – unter gewissen Voraussetzungen – bei längeren Auslandsreisen (Nicht EU Raum) die gesetzliche KK „ruhen“ zu lassen oder die Beiträge stark zurückzustufen.
Hallo Nico!
Haaa. Da in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dein Einkommen als Grundlage für die Berechnung der Beiträge maßgeblich ist, wundert es mich, dass du von „Zurückstufung“ sprichst?! Oder meinst du hiermit den Erwerb einer Anwartschaft als freiwilliges Mitglied?
Eine Anwartschaftsversicherung mit der du dir das Rückkehrrecht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sichern kannst, ist während eines Auslandsaufenthaltes grundsätzlich nicht mehr notwendig.
Mit §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V hat der Gesetzgeber ein Rückkehrrecht – eigentlich ist es eher eine Pflicht für Krankenkassen – zur zuletzt zuständigen Krankenkasse geschaffen.
Die Mitgliedschaft bei deiner gesetzlichen Krankenkasse kannst du während deines Auslandsaufenthaltes somit beenden – als versicherungspflichtiges, also auch freiwillig versichertes Mitglied – wenn deine private Auslandskrankenversicherung als ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfalle im Sinne des Sozialgesetzbuches SBG V anerkannt werden kann.
Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass der Versicherungsvertrag dich über das Maß einer „klassischen“ Urlaubsreise absichert.
Sprich, über die Dauer von 42 Kalendertagen. Sowie, dass der Leistungskatalog des Versicherungsvertrages der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Es genügt also, wenn die wichtigsten Leistungen der GKV bei der ambulanten und stationären Heilbehandlung im Vertrag vorgesehen sind.
Bonus meiner derzeitigen Auslandskrankenversicherung ist, dass ich auch bei vorübergehenden Besuchsaufenthalten in Deutschland versichert bin und somit eine Versicherungspflicht nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V sowie nach §193 Abs. 3 VVG auch für diese Zeit ausgeschlossen bleibt.
Etwas verwundert bin ich auch über deine Anmerkung, dass ein „Ruhen“ der Mitgliedschaft bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung nur bei längeren Auslandsreisen außerhalb des EU-Raums möglich ist. Da stimme ich dir nicht zu!
Da ein Wohnsitz in Deutschland die Pflicht für eine Krankenversicherung begründet (siehe hierzu §193 Abs. 3 VVG in der Folge §§ 5, 9 SGB V sofern du dich gesetzlich versichern musst) und nicht ein Wohnsitz innerhalb der EU.
Somit ist es also durchaus denkbar, dass du deine Mitgliedschaft bei einer Gesetzlichen Krankenkasse auch dann beenden kannst, wenn du zum Beispiel einen Auslandsaufenthalt in Spanien oder Malta planst.
Voraussetzung hierzu ist jedoch, dass du eine Auslandskrankenversicherung vorweisen kannst, welche als anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfalle im Sinne des Sozialgesetzbuches SBG V anerkannt ist.
Klar ist, dass dieser Post keine Rechtsberatung darstellt. Gell, immer selbst noch mal bei der Krankenkasse nachfragen. Allerdings gut vorbereitet, um auch Gegenfragen stellen zu können und nicht alles glauben zu müssen!
Grüße Torsten …